| Allgemeine
                Geschäftsbedingungen über
                Personalmarketing-/Suchauftrag in Stellenbörsen
                und über das Beraternetzwerk "die
                perspektive" Regina Ilchmann (ohne
                Online-Stellenanzeigen-/Insertionskosten ) 
 1.  Der Auftraggeber bietet der Firma "die
                perspektive " die Möglichkeit über seine
                öffentlichen Stellenausschreibungen die Suche
                und Beschaffung eines im Suchauftrag näher
                beschriebenen Mitarbeiters, dessen Einstellung
                der Auftraggeber in seinem Unternehmen
                beabsichtigt. Der Auftrag kann auch in
                schriftlicher Form per Fax oder auf dem Postweg
                übermittelt werden.
 
 2.  Der Auftraggeber bestätigt mit der Absendung
                des Suchauftrags die AGB gelesen und anerkannt zu
                haben. Hierzu widersprüchliche allgemeine
                Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
                ungültig.
 
 3. "die perspektive" bestätigt die
                Annahme des Suchauftrages schriftlich, per Mail
                oder auf dem Postweg, spätestens innerhalb von 4
                Arbeitstagen. Dieser beginnt sofort nach Erhalt
                mit der Bearbeitung des Auftrages und
                gewährleistet die durchgehende Bearbeitung
                solange und ohne zeitliches Limit, bis die
                beauftragte Position endgültig besetzt werden
                kann.
 
 4.  Im Falle wichtiger Rückfragen die sich
                während der Bearbeitung des Suchauftrages
                ergeben, versichert der Auftraggeber die Firma
                "die perspektive" mit weiteren
                Informationen zu versorgen, soweit diese zur
                erfolgreichen Auftragsdurchführung wichtig und
                relevant sind.
 
 5.  "die perspektive" verpflichtet sich
                alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine möglichst
                zügige Bearbeitung und den Nachweis
                qualifizierter Bewerbungen für die beauftragte
                Positionsbesetzung gewährleistet. Dazu stellt
                "die perspektive" dem Auftraggeber Zug
                um Zug geeignete Bewerbungen in Kurz-Form zur
                Verfügung, die der Auftraggeber prüfen wird.
 
 6.  Der Auftraggeber verpflichtet sich die
                Bewerbernachweise streng vertraulich zu
                behandeln, keinerlei Referenzen ohne Genehmigung
                einzuholen, keinen der Bewerber direkt zu
                kontakten und die Bewerbernachweise keinem
                Dritten zur Kenntnis zu geben, ohne die
                ausdrückliche schriftliche/telefonische
                Genehmigung seitens der Firma "die
                perspektive" eingeholt zu haben.
 
 7.  Bewerber die dem Auftraggeber bereits bekannt
                sind oder dessen Bewerbung im Hause des
                Auftraggebers für die ausgeschriebene Position
                bereits vorliegt, wird der Auftraggeber der Firma
                "die perspektive" unverzüglich
                schriftlich oder per e-mail mitteilen.
 
 8.  "die perspektive" verpflichtet sich
                gegenüber dem Auftraggeber, absolutes
                Stillschweigen über die während der Bearbeitung
                zur Kenntnis gelangten Daten, Planung oder
                anderer interner Details des Auftragsgebers und
                für die Auftragsdurchführung zu bewahren, die
                für die Auftragsdurchführung notwendig sind und
                diese Daten keinen unberechtigten Dritten zur
                Verfügung zu stellen.
 
 9.  Der Auftraggeber verpflichtet sich die seitens
                der Firma "die perspektive" zur
                Verfügung gestellten Unterlagen
                schnellstmöglich zu prüfen, eine erste
                Bewertung durchzuführen und "die
                perspektive" darüber zu informieren, welche
                der Kandidaten interessant sind und für ein
                erstes persönliches Gespräch eingeladen werden
                können. Die erste persönliche
                Kandidateneinladung hat der Auftraggeber mit
                entsprechenden Terminvorschlägen über den
                Berater "die perspektive" zu
                organisieren. Dies kann telefonisch, per Mail
                oder Fax erfolgen. Jedes darauf folgende, etwa
                ein 2. oder 3. Gespräch kann der Auftraggeber im
                weiteren Verfahren direkt mit dem Kandidaten -
                ohne die Einschaltung- von "die
                perspektive" vereinbaren.
 
 10.  "die perspektive" verpflichtet sich
                die Einladung/Terminvorschläge des Arbeitgebers
                umgehend mit den dafür Infrage kommenden
                Kandidaten abzustimmen. Sofort nach
                Termineinigung wird "die perspektive"
                den /dem Kandidaten eine schriftliche
                /telefonische Einladung im Namen des
                Auftraggebers erteilen und oder den bestätigten
                Kandidatentermin an den Auftraggeber schriftlich
                rückbestätigen. "die perspektive"
                übernimmt keine Kosten des Bewerbers die im
                Zusammenhang mit einer Vorstellung bei
                Arbeitgebern entstehen.
 11.  Bewerbungsunterlagen, die der Auftraggeber
                nicht weiterverfolgen möchte, werden von diesem
                spätestens nach 4 Wochen an "die
                perspektive" auf dem Postweg zurückgesandt
                oder nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen
                vernichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich
                Online-Bewerbungen zu löschen.
 
 12.  Einigt sich der Auftraggeber mit einem der
                seitens "die perspektive"
                vorgeschlagenen Kandidaten auf einen
                Anstellungsvertrag für die beauftragte oder eine
                andere Position im Unternehmen, in einem
                Tochterunternehmen oder einer rechtlichen
                verbundenen Gesellschaft des Auftraggebers, so
                wird er "die perspektive" unverzüglich
                - spätestens 8 Tage- nach dem Abschluss des
                Anstellungsvertrages dazu schriftlich unter
                Angabe des vereinbarten Jahresbruttoeinkommens
                informieren. Dies gilt auch dann, wenn die
                Beauftragung in der Zwischenzeit abgebrochen
                wurde und der Kandidatennachweis bis zu 12
                Monaten hinter dem Auftragsdatum des
                Auftraggebers liegt.
 
 13.  Der Auftraggeber hat das Recht den Auftrag
                jederzeit in schriftlicher Form, unter Wahrung
                einer 14-tägigen Frist, zu beenden, während der
                Bearbeitung durch "die perspektive"
                andere Wege der Suche zu beschreiten oder andere
                Personaldienstleister für seine Belange
                einzusetzen. Kandidaten, die während des
                Vertragsverhältnisses seitens der Firma
                "die perspektive" nachgewiesen wurden
                und innerhalb von 12 Monaten, nach
                Vertragsbeendigung unter Anstellungsvertrag
                genommen werden, bleiben dabei kostenpflichtig.
 
 14. Kostenvereinbarung:
 Der Auftraggeber bestätigt mit Erteilung des
                Suchauftrags die Übernahme folgender
                Kostenvereinbarung:
 
 14.1. Erfolgshonorar:  Kommt es mit einem der seitens der Firma
                "die perspektive" vorgeschlagenen
                Bewerber zu einem gegenseitig unterzeichneten
                Anstellungsvertrag, verpflichtet sich der
                Auftraggeber zur Zahlung eines einmaligen
                Erfolghonorars für die Vermittlung. Die Basis
                ist ein monatliches Bruttogehalt. Liegt ein
                gültiger Vermittlungsgutschein der Bundesagentur
                für Arbeit vor, entfällt das Erfolgshonorar. 14.1.1.  Mit Zeitarbeitsfirmen werden individuell
                Erfolgshonorare vereinbart.
 
 14.2. Fälligkeiten:  Alle vereinbarten Beträge sind
                Bruttobeträge. Die Fälligkeit zur Zahlung tritt
                nach 8 Tagen der Abrechnung ein.
 
 
 15.  Soweit sich Meinungsverschiedenheiten zu
                dieser AGB/Beauftragung ergeben, verpflichten
                sich die Parteien zur Wahrung gegenseitiger
                Interessen eine einvernehmliche Lösung
                anzustreben.
 
 16.  Anderweitige Abreden werden nur mit
                schriftlicher Bestätigung durch "die
                perspektive" wirksam. Sollten Teile dieser
                Vereinbarung unwirksam sein, wird dadurch die
                Gültigkeit der Vereinbarung im Ganzen nicht
                berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind in
                der Weise durch wirksame zu ersetzen, dass der
                beabsichtigte wirtschaftliche Vertragszweck
                möglichst weitgehend erreicht wird.
 
 
 
 
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